...Die Mitgliedsstaaten dürfen bestehende Schutzbestimmungen, die die Löschung von Verbindungsdaten festschreiben, fortan gesetzlich lockern, um "Strafverfolgungen durchzuführen oder die nationale und öffentliche Sicherheit zu schützen". Dies soll genauso wie andere Überwachungsmaßnahmen zwar nur im Falle einer "notwendigen, angemessenen und verhältnismäßigen Maßnahme innerhalb einer demokratischen Gesellschaft" und in Übereinstimmung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erlaubt sein. Doch zunächst hatte sich der Bürgerrechtssausschuss für eine deutlich schärfere Formulierung ausgesprochen, wonach der Lauschangriff auf die E-Kommunikation generell eine strikte Ausnahme bleiben sollte. Auch wenn die Richtlinie keine Vorratsdatenspeicherung vorschreibt, würde sie dennoch Vorstöße zur Kontrolle der Internet-Surfer wie den morgen im deutschen Bundesrat zur Abstimmung stehenden Antrag zumindest zulassen...