"Formalbeleidigungen waren und bleiben rechtswidrig. Dabei ist es irrelevant, ob diese offline oder online erfolgen. Wer andere öffentlich beleidigt, muss auch weiterhin damit rechnen, (gegebenenfalls auch gerichtlich) auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Darüber hinaus ist auch eine strafrechtliche Verfolgung nicht ausgeschlossen. Daran, dass die Bezeichnung eines anderen als 'Arschloch' eine Beleidigung darstellt, bestehen überhaupt keine Zweifel."...