Telefonkunden können künftig mit mehr Schutz vor Betrug mit den überhöhten 0190-Nummern rechnen. Am Mittwoch hat das Kabinett eine entsprechende Änderung der Telekommunikations-Verordnung beschlossen. Im einzelnen werden die Diensteanbieter zu dem Hinweis auf ihren Rechnungen verpflichtet, dass gegenüber einzelnen Forderungen begründete Einwände erhoben werden können. Außerdem wird die Haftung von Netzbetreibern für unerwünschte Werbung per Fax, E-Mails und SMS erweitert. Netzbetreiber, die zuschlagspflichtige Servicenummern einrichten, müssen diese so genannten Mehrwertdiensterufnummern sperren, wenn diese erwiesenermaßen missbräuchlich benutzt werden.