Die deutschen Internet-Provider müssen künftig den Strafverfolgungsbehörden laut Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) ihre Daten zur Verfügung stellen. Eine entsprechende Änderung der Verordnung ist am vergangenen Freitag mit der Veröffentlichung im Bundesgesetz-Blatt in Kraft getreten. Den ganzen Artikel könnt Ihr auf Chip Online nachlesen. Juristisch versierte Leser können sich auch die PDF-Datei von der Website Bundesanzeiger "Bundesgesetzblatt Nr. 59 vom 23. August 2002", Titel: "Erste Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung" zu Gemüte führen... Derweil berichtet Heise Online in einem heutigen Artikel, über die Möglichkeit einer Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung