Vorratsspeicherung von Online-Daten ist Gesetz

(27. August 2002 15:05 )
Quelle/Link: Chip Online

Die deutschen Internet-Provider müssen künftig den Strafverfolgungsbehörden laut Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) ihre Daten zur Verfügung stellen. Eine entsprechende Änderung der Verordnung ist am vergangenen Freitag mit der Veröffentlichung im Bundesgesetz-Blatt in Kraft getreten. Den ganzen Artikel könnt Ihr auf Chip Online nachlesen. Juristisch versierte Leser können sich auch die PDF-Datei von der Website Bundesanzeiger "Bundesgesetzblatt Nr. 59 vom 23. August 2002", Titel: "Erste Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung" zu Gemüte führen... Derweil berichtet Heise Online in einem heutigen Artikel, über die Möglichkeit einer Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung



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