Die Deutsche Telekom darf nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln keine Telefonkarten mit befristeter Gültigkeit mehr verkaufen. Die Beschränkung der Gültigkeitsdauer benachteiligte den Verbraucher unangemessen und sei daher unzulässig, befanden die Richter in ihrer Entscheidung vom Mittwoch. Das Urteil in zweiter Instanz ist allerdings noch nicht rechtskräftig...