Urteil: Telkos müssen 0190-er Adressen herausgeben

(25. Oktober 2002 20:35 )

Kunden müssen nicht zahlen, wenn Telefonanbieter nicht die Daten nennen. Während Anbieter von unseriösen Dialern immer skrupelloser vorgehen, geben deutsche Gerichte mir ihren Urteilen verstärkt Leitlinien zur Legalität von 0190er-Nummern. So hat das Amtsgericht Wiesbaden jetzt entschieden, dass Telefongesellschaften dem Kunden auf Wunsch den entsprechenden Diensteanbieter nennen müssen, wenn sie das Inkasso für 0190er-Dienste übernehmen.



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