Bisher gilt für eine Zeitschrift oder ein Buch auch dann der reduzierte Mehrwertsteuersatz, wenn ergänzend eine CD oder eine andere Zugabe beigefügt wird. Und das soll nach Ansicht des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger auch so bleiben. Der Verband wehrt sich gegen die Abschaffung dieser Regel durch das geplante Steuervergünstigungsabbaugesetz....