Am 16. Februar 2007 wird der Bundesrat voraussichtlich über ein Verbot von Killerspielen diskutieren. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag kommt aus Bayern und zielt darauf ab, die Verbreitung, Herstellung und Bewerbung von "virtuellen Killerspielen" mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe zu ahnden. "Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass insbesondere so genannte Killerspiele, die menschenverachtende Gewalttätigkeiten zum Gegenstand haben, eine gewaltabstumpfende und für bestimmte labile Charaktere auch eine stimulierende Wirkung haben können", heißt es zur Begründung des Gesetzgebungsvorhabens ...