Der am 19.12.2007 vom Kabinett beschlossene Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes wird vom Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) kritisiert. "Die vorgeschlagene Ausweitung der gesetzlichen Indizierung ist verfassungswidrig und wird den Jugendschutz bei Computer- und Videospielen nicht verbessern", so BIU-Geschäftsführer Olaf Wolters. Das Jugendschutzgesetz soll dahingehend ergänzt werden, dass Trägermedien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen," zukünftig als schwer jugendgefährdend eingestuft und damit gesetzlich indiziert werden. Die Begrifflichkeiten sind der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) entnommen und bedürfen der inhaltlichen Ausgestaltung durch ein Expertengremium. Bislang haben die Prüfgremien der USK und BPjM diese Kriterien bei jedem Einzelfall in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft. In Zukunft werden Spiele ohne ein solches Verfahren allein per Gesetz indiziert ...