Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf stellt klar, dass jeder für die Sicherheit seines WLANs selbst verantwortlich ist und auch für mögliche Konsequenzen aus einem Missbrauch gerade stehen muss, wenn es unzureichend abgesichert ist. Wenn sich Dritte unbefugt eines ungesicherten Funknetzwerks (WLAN) bedienen und darüber Rechtsverstöße begehen, kann der Betreiber des WLAN dafür haftbar gemacht werden. So urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Fall, in dem sich ein PC-Besitzer gegen eine Klage wegen Urheberrechtsverletzungen zur Wehr gesetzt hatte ...